Achtung, Achtung: der Verein Spiel des Jahres e.V. hat seine Förderrichtlinien geändert. Förderanträge für Projekte mit klarem Brettspielbezug müssen bis zum 1. Februar 2024 gestellt werden. Sie sind nicht mehr themengebunden, sondern können für folgende Projektbereiche gestellt werden.
■ Bibliotheken und Ludotheken
■ Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen
■ Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
■ Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote
■ Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen
■ Festivals, Conventions und Tagungen
■ Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
■ Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen
■ das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten.
In diesem Podcast gibt es noch mehr zu hören: Podcast Förderprogramm Spiel des Jahres. Wie so ein Antrag gestellt werden kann und was wie gefördert wird, das erfahren Sie auf der Webseite des Vereins Spiel des Jahres e.V.: Förderprogramm 2024